FDP: „Revision gegen Gerichtsurteil verhindert Neudenken beim Güterbahnhof“

Die FDP-Fraktion sieht die Revision gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zum Bebauungsplan „ehemaliger Güterbahnhof“ als Fehler an. Der stellv. Fraktionsvorsitzende Robert Seidler erklärt: „Das Urteil des OVG hat uns die Gelegenheit gegeben, um über eine „Neujustierung nachzudenken“. Dieses neue Denken ist auch erforderlich, weil sich die Umstände geändert haben.
Im Schinkel wird ein neues Wohnbaugebiet entstehen, der „grüne Finger“ wird an der Stelle verkürzt werden, so dass sich anbietet, den direkt südlich darunter angesiedelten anderen „grünen Finger“ in Form eine Grünfläche auf diesem Plangebiet zu verlängern.
Im östlichen Stadtteil fehlt ein Naherholungsgebiet. Im westlichen Stadtteil haben wir den Rubbenbruchsee. Im östlichen Stadtteil fehlt etwas Vergleichbares. Das Plangebiet Güterbahnhof bietet sich dazu gerade an, zumal eine Erschließung auch von Norden über eine Fußgänger- und Radlerbrücke möglich ist.
Durch die richtige Sperrung des Individualverkehrs auf dem Neumarkt wird es eine gewisse Verlagerung von Verkehr auf den Wall geben. Noch mehr Verkehr durch ein Gewerbegebiet auf dem Plangebiet führt zu ca. 700 zusätzlichen Fahrzeugen pro Stunde auf dem Wallring, insbesondere durch LKW und Kleintransporter, die das Gewerbegebiet ansteuern würden.
Deshalb hat die FDP-Fraktion für die Ratssitzung einen Antrag gestellt, der den Weg für eine solche „Neujustierung“ eröffnen sollte, allerdings nur bei einem rechtskräftigen Urteil Chancen hat.
Die Revision der Verwaltung gegen das Urteil verhindert nun neue innovative Planungen in diese Richtung. Sinnvoll wäre eine Rücknahme der Revision. Darüber müssen wir mit den anderen Fraktionen reden.“