FDP: Argumente gegen kommunale Wohnungsbaugesellschaft
„Eine Wohnungsbaugesellschaft ist ein nicht finanzierbares Wolkenkuckucksheim. Wer eine Wohnungsbaugesellschaft will, der muss hohe Schulden befürworten, die nie abgebaut werden können. Das hätte man allen, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, sagen müssen. Zudem würde es Jahre dauern bis eine Wohnungsbaugesellschaft stehen würde. Eine Wohnungsbaugesellschaft hilft also niemandem. Die einzige aktuelle Lösung besteht in der Erhöhung des Wohngeldes, das zu 50 % vom Bund und 50 % vom Land finanziert wird und die kommunalen Finanzen nicht belastet, so wie es die Bundesregierung mit einer Aufstockung um 500 Mio. € jüngst beschlossen hat“ sagt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Robert Seidler. „Eine Wohnungsbaugesellschaft kann nie kostenneutral arbeiten. Jede/r, die/der sich für die Gründung und damit den Betrieb einer Wohnungsbaugesellschaft ausspricht, muss deshalb wissen, dass die ohnehin schon verschuldete Stadt dann jährlich weitere Schulden produzieren wird, den Haushalt der Stadt belasten wird und Gelder für andere wichtige Angelegenheiten nicht zur Verfügung stehen.“
Bajus (Grüne) hat bei seinem Vorwurf, man habe die OWG damals vor dem Verkauf verkommen lassen, offensichtlich vollkommen vergessen, dass es (unter seiner Beteiligung seit 1996) bis 2001 eine rot-grüne Mehrheit im Stadtrat gab, die nicht in der Lage war, die OWG ohne Verluste zu führen und notwendige Instandsetzungen in dreistelliger Millionenhöhe zu organisieren und zu finanzieren. Und die gleichen Leute wollen dieses Desaster jetzt noch einmal wiederholen, im Zustand einer überhitzten Baukonjunktur mit derzeit viel zu hohen Baupreisen? Der Verkauf der OWG war damals richtig, mit der Zustimmung des damaligen SPD-Oberbürgermeisters Fip.
Der von Brickwedde (CDU) geschätzte Betrag von 50 Millionen Euro als Startkapital für eine Wohnungsbaugesellschaft dürfte noch sehr gering geschätzt sein, denn es müssten über Jahre Grunderwerbskosten und Personalkosten vorfinanziert werden, Henning (SPD) rechne dagegen mit in der Zukunft unbekannten Faktoren wenn er davon ausgeht, dass Teilbeträge in 35 Jahren (2064 !) erlassen werden könnten. „Ungedeckte Schecks für die kommenden Generationen verbieten sich.“
Man muss sich die konkreten Kosten vergegenwärtigen, die mit der Errichtung von Wohnungen durch eine Wohnungsbaugesellschaft verbunden wären:
Die Neubaukosten betragen derzeit durchschnittlich 2800 €/qm Wohnfläche.
Bei einer Wohnfläche von z.B. 80 qm = pro Wohnung 224.000 €.
Bei z.B. 1000 Wohnungen ergeben sich 224.000.000 € plus Grundstückskosten plus Personalkosten plus Raum- und Bürokosten plus Renovierungs- und Instandsetzungs-/Unterhaltungskosten etc.
Wenn eine Miete von z.B. 6 €/qm angenommen wird, werden monatlich 480.000 € eingenommen, davon müssten lfd. Kosten für die Wohnungsbaugesellschaft, Personalkosten, Hausmeister, Buchhaltung, Geschäftsführung, Vermietung etc abgezogen werden. Bei ca. mindestens benötigten 50 Mitarbeitern mit einem durchschnittlichen Brutto-Monatsverdienst von z.B. 4.000 € würde das 200.000 € mtl. betragen, so dass 280.000 € verbleiben abzgl. Rücklagen für Instandsetzungen/Renovierungen und abzgl. Zinsen in künftig schlechteren Zeiten.