Bildungsgerechtigkeit auch für „arme Kinder“

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Rat einstimmig für Bildungsgerechtigkeit auch für „arme“ Kinder ausgesprochen. In 2020 wurden rd. 2700 mobile Endgeräte i.H.v. rd. 1,4 Mio. € aus Fördergeldern beschafft. Es ist sinnvoll, diese Geräte den bedürftigen Schüler:innen bis zum Bildungsabschluss zu überlassen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, umgehend mit den dafür zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen und abzuklären, dass „armen“ Kindern die aus den Fördermitteln zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte auch nach Beendigung der offiziellen Pandemiezeit zu Lern- und Unterrichtszwecken belassen werden können. Bis zu einer abschließenden Klärung werden die Förderrichtlinien so verstanden, dass die Schulkinder auch in der Post-Pandemiezeit noch Versäumnisse aus der Zeit der Pandemie nachzuholen haben und den Kindern die ausgeliehenen Geräte deshalb zu Lern- und Unterrichtszwecken weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Stadt die digitalen Endgeräte von den „armen“ Kindern am 01.09. wieder hätte einsammeln und lagern müssen. „Das wäre ein hanebüchener Unsinn. Digitale Endgeräte gehören heute zur normalen Schulausstattung. Die Landesregierung muss die Förderrichtlinie ändern. Anders kann Bildungsgerechtigkeit im Bereich digitaler Schulmaterialausstattung nicht erreicht werden“, erklärt der schulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Robert Seidler.

Hintergrund: Im August 2019 wurde die Förderrichtlinie zu dem lang angekündigten Förderprogramm DigitalPakt Schule veröffentlicht. Die Schulträger sollten mit diesem Förderprogramm in die Lage versetzt werden, die Digitalisierung im Bildungsbereich flächendeckend voranzutreiben. Grundlage für das Förderprogramm ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Neben diesem Förderprogramm sind im vergangenen Jahr darauf aufbauend Fördergelder für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler bereitgestellt worden.